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   BFH, 12.08.2013 - VI B 101/12   

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https://dejure.org/2013,38115
BFH, 12.08.2013 - VI B 101/12 (https://dejure.org/2013,38115)
BFH, Entscheidung vom 12.08.2013 - VI B 101/12 (https://dejure.org/2013,38115)
BFH, Entscheidung vom 12. August 2013 - VI B 101/12 (https://dejure.org/2013,38115)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Ruhen des Verfahrens - Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern - Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers - Keine Revisionszulassung bei Angriffen ...

  • openjur.de

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht; Ruhen des Verfahrens; Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern; Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers; Keine Revisionszulassung bei Angriffen gegen ...

  • Bundesfinanzhof

    AmtshilfeRLUmsG Art 11 Nr 26, AmtshilfeRLUmsG Art 31 Abs 1, AbgG § 12, FGO § ... 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 5 S 2 Halbs 2, AO § 363 Abs 2 S 1, AO § 363 Abs 2 S 2
    Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Ruhen des Verfahrens - Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern - Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers - Keine Revisionszulassung bei Angriffen ...

  • Bundesfinanzhof

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Ruhen des Verfahrens - Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern - Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers - Keine Revisionszulassung bei Angriffen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 11 Nr 26 AmtshilfeRLUmsG, Art 31 Abs 1 AmtshilfeRLUmsG, § 12 AbgG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO
    Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Ruhen des Verfahrens - Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern - Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers - Keine Revisionszulassung bei Angriffen ...

  • rewis.io

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Ruhen des Verfahrens - Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern - Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers - Keine Revisionszulassung bei Angriffen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 363 Abs. 2 S. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anordnung des Ruhens im Hinblick auf ein bei den EGMR anhängiges Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei Rechtsfragen zu ausgelaufenem Recht; Anforderungen an die Darlegung bei einem sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehler; Rüge materiell-rechtlicher Fehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anordnung des Ruhens im Hinblick auf ein bei den EGMR anhängiges Verfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.05.2012 - X B 183/11

    (Keine Zwangsruhe im Einspruchsverfahren bei vorläufiger Steuerfestsetzung -

    Auszug aus BFH, 12.08.2013 - VI B 101/12
    Sie ist deshalb allgemeinen Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig nicht zugänglich (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 183/11, BFH/NV 2012, 1570, m.w.N.) und kann daher nicht zur Zulassung der Revision führen.

    Falls § 363 Abs. 2 Satz 2 AO i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung der Abgabenordnung vom 1. Oktober 2002 den EGMR nicht umfasst haben sollte, konnte eine Verfahrensruhe wegen eines vor dem EGMR betriebenen Verfahrens nicht nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO zwingend sein (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1570).

  • BFH, 18.06.2012 - VI B 108/11

    Nichterhebung eines Zeugenbeweises bei Wahrunterstellung - Darlegung von

    Auszug aus BFH, 12.08.2013 - VI B 101/12
    Hierzu hätte der Kläger nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO u.a. substantiiert darlegen müssen, weshalb das angefochtene Urteil willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juni 2012 VI B 108/11, BFH/NV 2012, 1612, m.w.N.).

    Mit den Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung einschließlich der Tatsachen- und Beweiswürdigung des FG macht der Kläger indes bloße Rechtsanwendungsfehler geltend, die die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 1612).

  • BFH, 24.05.2012 - VI B 120/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Unterhaltsaufwendungen bei einer bestehenden Ehe bzw.

    Auszug aus BFH, 12.08.2013 - VI B 101/12
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, etwa Senatsbeschluss vom 24. Mai 2012 VI B 120/11, BFH/NV 2012, 1438, m.w.N.).
  • BFH, 28.04.2010 - VI B 167/09

    Zahlungen im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Erbausgleich sind keine

    Auszug aus BFH, 12.08.2013 - VI B 101/12
    Indessen rechtfertigen Rechtsfragen, die sich nur aufgrund von ausgelaufenem Recht stellen, regelmäßig nicht eine Zulassung der Grundsatzrevision (Senatsbeschluss vom 28. April 2010 VI B 167/09, BFHE 229, 272, BStBl II 2010, 747, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2005 - IX B 38/05

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Willkürentscheidung; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 12.08.2013 - VI B 101/12
    Er wendet sich vielmehr gegen die nach seiner Ansicht fehlerhafte Tatsachenwürdigung des FG; die hierin liegende Rüge, das Urteil des FG sei materiell-rechtlich fehlerhaft, kann nicht zur Zulassung der Revision führen (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2012 - I B 22/12

    Ausschluss eines Richters; rechtliches Gehör; Vertretungsrüge nur durch

    Auszug aus BFH, 12.08.2013 - VI B 101/12
    Da die Rechtsfortbildungsrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2  1. Alternative FGO ein besonderer Fall der Grundsatzrevision ist (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2012 I B 22/12, BFH/NV 2013, 389, m.w.N.), kommt eine Revisionszulassung aus den unter 1. dargelegten Gründen ebenfalls nicht in Betracht.
  • BFH, 14.02.2007 - IX B 177/06

    Baugenehmigung; Tatbestandswirkung

    Auszug aus BFH, 12.08.2013 - VI B 101/12
    Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen kann, wie dies bei Fragen aus fortgeltendem Recht regelmäßig der Fall ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 2007 IX B 177/06, BFH/NV 2007, 1099, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 31.01.2013 - 10 K 233/12

    Voraussetzungen für eine Verpflichtung des Finanzamts zum Ruhenlassen von

    Zur Begründung berufen sich die Kläger im Klageverfahren erstmals auf die beim BFH anhängigen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren mit den Aktenzeichen VI B 99/12 und VI B 101/12.

    b) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Umstand, dass sich die Kläger im Klageverfahren zur Erreichung der Zwangsruhe nunmehr auch auf die beim BFH anhängigen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (VI B 99/12 und VI B 101/12) berufen.

    Der erkennende Senat hält eine Aussetzung des Klageverfahrens im Hinblick auf die beim BFH unter den Aktenzeichen VI B 99/12 und VI B 101/12 anhängigen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht für geboten.

  • BFH, 03.02.2016 - V B 122/15

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten

    Hierzu hätte der Kläger nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO substantiiert darlegen müssen, weshalb das angefochtene Urteil willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. August 2013 VI B 101/12, BFH/NV 2014, 355, Rz 17, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 16.12.2020 - 2 K 1710/19

    Sachdienlichkeit des Erlasses der Teileinspruchsentscheidung hinsichtlich

    Ob die Finanzbehörde das Verfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhen lässt, ist ebenso wie die Aussetzung des Verfahrens eine Ermessensentscheidung (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Oktober 1995 - III R 52/90 und Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 12. August 2013 - VI B 101/12, jeweils zitiert nach Juris).
  • FG Münster, 25.04.2013 - 3 K 3754/11

    Steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete, Verfahren beim Europäischen

    Hinsichtlich der beim BFH anhängigen Nichtzulassungsbeschwerden (Az. VI B 99/12, VI B 101/12) kommt eine Verfahrensaussetzung nach § 74 FGO auch nicht in entsprechender Anwendung in Betracht, da es ebenfalls an der Vorgreiflichkeit fehlt.
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